Als Psychologische Psychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen, d.h. die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten einer Psychotherapie. Alle Angebote richten sich gleichermaßen an Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Privaten Krankenkassen sowie an Personen, die die Behandlung selbst bezahlen möchten.
Gesetzlich Versicherte
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können nach erfolgter Terminvereinbarung ein therapeutisches Gespräch wahrnehmen. Hierzu müssen Sie einzig Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen.
Beihilfe
Die Übernahme der Kosten durch die Beihilfe ist in der Regel ebenso unproblematisch möglich.
Selbstzahler
Interessieren Sie sich für Supervision, Coaching, Selbsterfahrung oder für unterstützende Gespräche ohne entsprechenden Krankheitswert, so können Sie diese als sogenannter „Selbstzahler“ in Anspruch nehmen. Dies können Sie selbstverständlich auch, wenn Sie möchten, dass Ihre Behandlung nicht bei Ihrer Krankenkasse vermerkt wird. In einem solchen Fall werden Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kosten bei Terminabsage
Vereinbarte Sitzungen müssen rechtzeitig, d. h. mindestens 24 Stunden vor dem Termin, abgesagt werden. Dadurch habe ich die Möglichkeit, den Termin an jemand anderen zu vergeben. Falls Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, berechne ich 80 % der regulären Kosten der Sitzung als Bereitstellungshonorar. Das Ausfallhonorar wird von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen.
 

Ich freue mich
auf den persönlichen
Kontakt mit Ihnen.

 

Dipl.-Psych. Bettina Zuschlag